AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

AGB als PDF

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber
Verbrauchern, sondern lediglich gegenüber Unternehmern
(wie auch Ärzte) und juristischen Personen.
2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.

§ 2 Bindung an Angebote, Katalog

1. An unsere Angebote halten wir uns 10 Werktage gebunden.
Der Besteller ist an sein Angebot ebenfalls 10 Werktage
gebunden. Die Frist läuft an dem Werktag (Montag –
Freitag) an, an dem das jeweilige Angebot dem anderen
Geschäftspartner zugeht.
2. Die Darstellung unseres Produktsortiments im Printkatalog
stellt kein bindendes Angebot im Rechtssinne dar.

§ 3 Zahlungsbedingungen, Vorkasse,
Transport, Aufrechnung, Zurückbehaltung,
Abtretung

1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer,
Fracht/Versandkosten und Verpackungskosten.
2. Das vereinbarte Entgelt ist bei Inlandskunden innerhalb von
30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur
Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewäh-
ren wir 2 % Skonto. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist
kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug, es werden
Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank berechnet, ohne dass es einer
Mahnung bedarf.
3. Bei Neukunden behalten wir uns die Lieferung gegen
Vorauskasse oder Nachnahme vor.
4. Die Auslieferung der Ware erfolgt im Inland (ausgenommen
Anlieferung auf Inseln) frachtfrei, sofern der Rechnungs-
betrag mehr als 75,00 € netto beträgt. Sollte dieser
Rechnungsbetrag nicht erreicht werden, berechnen wir eine
Versandkostenpauschale in Höhe von 5,11 € netto.
5. Die Auslieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden.
Wir haften für das Verschulden eigener Transportpersonen
nur dann, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
6. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl der
Versendungsart frei.
7. Die Zurückhaltung von Zahlungen steht dem Kunden nur
zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Gleiches gilt
für Aufrechnungsrechte des Kunden. Die Ausübung eines
Zurückbehaltungs rechts, das nicht auf einem Recht aus
diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unzulässig.
8. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden
aus der Geschäftsbeziehung mit uns zustehen, ist ausge-
schlossen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Kaufmann, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen ist.
9. Sind wir aus einem gegenseitigen Vertrag vorzuleisten ver-
pflichtet, können wir die uns obliegende Leistung verweigern,
wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass
unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde
Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird. Bei einer
wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage sowie
drohender Zahlungsunfähigkeit sind wir berechtigt, Liefe-
rungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder die Stellung
einer geeigneten Sicherheit zu verlangen. Wird diese
binnen einer angemessenen Frist nicht gestellt, sind wir
berechtigt, nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutre-
ten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

§ 4 Preisänderungen

1. Preisänderungen im Rahmen dieses Vertrages sind zuläs-
sig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem
Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Erhöhen sich inner-
halb dieses Zeitraums die Löhne, die Materialkosten oder
die marktmäßigen Einstandspreise, insbesondere wegen
einer Änderung des US-Dollar-Wechselkurses, so sind wir
berechtigt, den Preis angemessen in dem Maße zu erhöhen,
wie sich die Gestehungskosten hierdurch insgesamt erhöht
haben. Diese Kostensteigerungen werden wir dem Kunden auf
Verlangen nachweisen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berech-
tigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen
Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung
nicht nur unerheblich übersteigt.

§ 5 Lieferfrist, Lieferabruf, Teillieferung

1. Die Lieferfrist beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrages
anzulaufen, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden
gegebenenfalls zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen,
Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
2. Die Lieferfrist verlängert sich beim Eintritt unvorhergese-
hener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen,
z.B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung
wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nach-
weislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von
erheblichem Einfluss und nicht von uns zu vertreten sind.
Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten
eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der
Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vor-
bezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu
vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden
Verzuges entstehen.
3. Die Lieferung erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen
und richtigen Selbstbelieferung: Können wir die geschul-
dete Leistung nicht erbringen, obwohl wir ein kongruentes
Deckungsgeschäft getätigt haben, werden wir von der
Leistungspflicht frei. Dies gilt nur dann, wenn wir diesen
Umstand nicht schuldhaft herbeigeführt haben und kein nur
vorübergehendes Leistungshindernis auf Seiten unseres
Vorlieferanten besteht. Wir werden den Kunden hierüber
unverzüglich informieren und diesem eventuelle Anzahlungen
zurückerstatten.
4. Ist Gegenstand des Auftrags eine Auslieferung nach Abruf
durch den Kunden (Lieferabruf), so erfolgt eine Auslieferung
frühestens nach Ablauf von 7 Werktagen, nachdem uns die
Abruferklärung des Kunden zugegangen ist. Wir sind berech-
tigt, dem geforderten Abruf zu widersprechen, wenn uns eine
Auslieferung zum gewünschten Zeitpunkt nicht möglich oder
zumutbar ist. Den voraussichtlichen Liefertermin werden wir
dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus mitteilen.
5. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen
Lieferfristen zulässig, soweit sich für den Kunden keine
Nachteile hieraus ergeben.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis
zur vollständigen Bezahlung vor. Ist der Kunde Unternehmer,
ist das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang
aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
vorbehalten. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämt-
liche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen
werden und der Saldo gezogen oder anerkannt ist.
2. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen
ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht
aber zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der
Kunde tritt die ihm aus dieser Veräußerung entstehenden
Forderungen gegen seine Abnehmer bereits jetzt an uns ab.
Der Kunde ist verpflichtet, uns jederzeit Auskunft über solche
Forderungen zu geben sowie uns notwendige Unterlagen,
insbesondere Rechnungskopien, zu übergeben, soweit er
seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt,
insbesondere wenn sich unser Kunde im Verzug mit seinen
Zahlungspflichten befindet. Wir verpflichten uns, die uns
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizu-
geben, soweit diese den Wert der zu sichernden Forderungen
um mehr als 20 % übersteigen.
3. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verbunden, so erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verbindung. Für die durch die
Verbindung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche
wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.

§ 7 Mängelansprüche des Kunden

1. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in
12 Monaten.
2. Ziffer 1 gilt nicht
- wenn wir den Mangel arglistig verschweigen;
- wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache/
unserer Leistung oder eine Haltbarkeitsgarantie
übernommen haben und der Mangel dieser Garantie
unterfällt;
- für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die
auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens
gerichtet sind. Für jede schuldhafte Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir im
gesetzlichen Umfang;
- für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden, die
auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits
oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder
unseres Erfüllungsgehilfen beruhen.
- für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung
unserer Pflicht zur Übergabe des Kaufgegenstandes frei
von Sach- und Rechtsmängeln oder unserer Pflicht zur
Verschaffung des Eigentums hieran beruhen.
3. Wir können nach billigem Ermessen entscheiden,
ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels
oder durch die Lieferung einer mangelfreien Sache
erfolgt. Wir können beide Arten der Nacherfüllung ver-
weigern, wenn deren Erbringung zu unverhält-
nismäßigen Kosten führt. Hat der Kunde die mangel-
hafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungs-
zweck in eine andere Sache eingebaut, an eine andere
Sache angebracht oder entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet, sind
wir nicht verpflichtet, im Rahmen der Nacherfüllung
dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das
Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das
Anbringen der nachge besserten oder gelieferten man-
gelfreien Sache zu ersetzen. Die Kosten der
Nacherfüllung, die durch die Verbringung der Ware an
einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstanden
sind, trägt der Kunde.
4. Liefern wir zum Zwecke der Nacherfüllung eine
mangelfreie Sache, hat der Kunde die mangelhafte Sache
zurückzugeben. Mit Rückgabe geht das Eigentum an uns
über.
5. Die Nacherfüllung wird nur vorgenommen, wenn
der Kunde zuvor das vereinbarte Entgelt abzüglich eines
Einbehalts für den Mangel gezahlt hat. Der Einbehalt darf
nicht mehr als das 3-fache der Mängel beseitigungs-
kosten betragen.
6. Die Nachbesserung gilt nicht nach dem erfolglosen zwei-
ten Versuch als fehlgeschlagen.
7. Der Rücktritt vom Vertrag, die Minderung und die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen setzen
voraus, dass der Kunde uns erfolglos eine angemessene
Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Dies gilt auch dann,
wenn der Kunde seinerseits die mangelhafte Sache an
einen Dritten verkauft hat und dieser die Sache als Folge
ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der
Dritte den Kaufpreis gemindert hat.
8. Beanstandete Ware ist zur Besichtigung bereitzuhalten.
9. Es liegt kein Sachmangel vor, wenn wir dem Kunden eine
zu geringe Menge und/oder eine höherwertige Ware lie-
fern. Im Fall einer zu geringen Mengen lieferung besteht
lediglich ein Anspruch auf Nach liefe rung der fehlenden
Menge.

§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht,
Schadensanzeige beim Frachtführer,
Spediteur etc.

1. Es gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht.
2. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die
Waren/Leistungen in Ansehung des betreffenden Mangels als
genehmigt.
3. Wird die Versendung der Ware per Frachtführer, Spedition,
Bahn, Schiff oder per Flugzeug durchgeführt, so hat der
Kunde beim Empfang den Verlust oder die äußerlich erkenn-
bare Beschädigung des Transportgutes beim Frachtführer,
Spediteur bzw. Auslieferer anzuzeigen und sonstige zumu-
tbare Maßnahmen zu ergreifen, um etwaige Schadens-
ersatzansprüche diesen gegenüber zu sichern.

§ 9 Rückgabe gelieferter Ware

1. Die Rückgabe gelieferter Ware ist grundsätzlich ausge-
schlossen. Sie ist ausnahmsweise nur mit ausdrücklicher
Zustimmung innerhalb von 1 Monat nach Rechnungsdatum
möglich. Die Rechte des Käufers wegen Mängelrüge bleiben
damit unberührt. Die Rücksendung hat für uns kostenfrei zu
erfolgen. Für die Abwicklung bringen wir eine Bearbeitungs-
gebühr von 10 % in Abzug, mindestens jedoch 10 Euro.
Die Rückgabe ist in vollzähliger, unbeschädigter Original ver-
packung ohne Fremdmarkierung unter Angabe der Liefer-
schein- bzw. Rechnungsnummer vorzunehmen.

§ 10 Haftung

1. Wir haften für jede schuldhafte Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit im gesetzlichen Umfang.
2. Im Übrigen sind Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.
3. Ziffer 2 gilt nicht,
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits;
- für Ansprüche, die auf einer schuldhaften Verletzung unserer
Pflicht zur Übergabe des Kaufgegenstandes frei von Sach-
und Rechtsmängeln oder unserer Pflicht zur Verschaffung
des Eigentums hieran beruhen;
in diesem Fall haften wir für den vorhersehbaren, vertragsty-
pischen Durchschnittsschaden.
- wenn wir den Mangel arglistig verschweigen;
- wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache/
unserer Leistung oder eine Haltbarkeits garantie übernommen
haben und der Mangel dieser Garantie unterfällt;
- bei Mängeln, deren Einhaltung für die Erreichung
des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinal-
pflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung
auf das 5-fache des Überlassungsentgelts sowie auf solche
Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des
Vertragsschlusses typischerweise gerechnet werden muss.
4. Der Anspruch des Kunden auf Ersatz des Verzöge-
rungsschadens ist bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf
10 % des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Ist unser Kunde Kaufmann (im Sinne des Gesetzes), so gilt:
Erfüllungsort für alle Leistungen ist unser Geschäftssitz.
Gerichtsstand für sämtliche Streitig keiten im Rahmen dieses
Vertrages ist unser Geschäftssitz.
2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der
Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen,
auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 12 Sonstiges

1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden
aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die
Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

November 2017